Gemäß der Verordnung Nr. 178/2002 über die Anforderungen für die Durchführung von Chargenrückverfolgung entschied sich Bio Green Food für die Umsetzung eines solchen Systems, in dem wir die Historie, Lage und Verlauf eines Produkts entlang der gesamten Vetriebskette nachweisen können.
Parallel zu diesem System der Rückverfolgbarkeit wurde ebenfalls ein System der Qualitätssicherung auf dem Feld eingesetzt, hier werden alle umgesetzten landwirtschaftliche Arbeiten festgehalten. Diese sind z.B. Informationen des Bodens, des Erzeuger, der Ernte (Anbaufläche je Produkt...), auch die durchgeführten Besichtigungen und Analysen der Techniker werden hier registriet.

